Die Stadt befragt sie, um Mietobergrenzen für Beziehende von Grundsicherungsleistungen (Arbeitslosengeld II und Sozialhilfe) festlegen zu können.
Wohnen ist ein elementares Grundbedürfnis. Deshalb übernimmt die Landeshauptstadt Düsseldorf die Wohnkosten für Empfängerinnen und Empfänger von Grundsicherungsleistungen, wenn diese nicht aus eigenen Mitteln bestritten werden können. Voraussetzung ist jedoch, dass die Wohnkosten angemessen sind. Um zu ermitteln, welche Aufwendungen für das in Frage kommende Wohnungsmarktsegment erforderlich sind, erhebt die Stadt durch Umfragen regelmäßig Daten zu den Wohnungsmieten. Auf Basis dieser Daten werden dann Mietobergrenzen für angemessene Wohnkosten festgelegt. Im März 2014 führt das städtische Amt für Statistik und Wahlen eine entsprechende schriftliche Befragung unter vermietenden Eigentümerinnen und Eigentümern durch. Diese erhalten ein Schreiben mit den notwendigen Informationen zur Erhebung sowie einen Fragebogen, der handschriftlich ausgefüllt werden kann. Alternativ ist auch eine Eingabe der Antworten im Internet über eine passwortgeschützte Verbindung möglich.
Die Erhebungsmethodik ist mit dem Datenschutzbeauftragten der Landeshauptstadt abgestimmt. Die Teilnahme an dieser repräsentativen Erhebung ist selbstverständlich freiwillig. Dennoch ist es für die Aussagekraft der Ergebnisse sehr wichtig, dass möglichst viele Personen, die einen Fragebogen erhalten, diesen ausfüllen und zurückschicken. Das Amt für Statistik und Wahlen bittet desh alb um zahlreiche Beteiligung. Durch ihre Teilnahme tragen die Wohnungseigentümerinnen und -eigentümer dazu bei, dass die zur Finanzierung der Grundsicherungsleistungen erforderlichen Steuergelder sachge recht eingesetzt werden können. Mit den Auswertungsergebnissen ist in der zweiten Jahreshälfte 2014 zu rechnen.
Die einzelnen Mietwerte können dann auf der Homepage des Amtes für soziale Sicherung und Integration unter www.duesseldorf.de/soziales/sozialhilfe/miete_unterkunftskosten.shtml eingesehen werden.