• EXPO REAL 2024
    Internationale Fachmesse für Immobilien und Investitionen
    7.–9. Oktober 2024
    Halle B1 | Stand B1.210

Teilnahmebedingungen EXPO REAL 2024


Anmeldeschluss | Registration

15. Mai 2024

1. Titel der Veranstaltung

EXPO REAL 2024 | Internationale Fachmesse für Immobilien und Investitionen

2. Veranstalter

Messe München GmbH

EXPO REAL
Messegelände | D-81823 München | Deutschland
Telefon +49 (0)89 949-11608
Telefax +49 (0)89 949-20439
www.exporeal.net

3. Durchführungsgesellschaft

Messe Düsseldorf GmbH
G1-IPS Andrea Balland
Messeplatz 1
40474 Düsseldorf | Deutschland
Postanschrift:
Postfach 10 10 06 | 40001 Düsseldorf | Deutschland
Telefon +49 (0)211 - 45607724
Telefax +49 (0)211- 45608529
www.messe-duesseldorf.de
(Im Text "Messegesellschaft" genannt)


Im Auftrag der Landeshauptstadt
als Ihrem Vertragspartner

Landeshauptstadt Düsseldorf
Wirtschaftsförderungsamt
Burgplatz 1 | 40213 Düsseldorf
Frau Theresa Winkels
Telefon +49 (0)211 - 8993056
Telefax +49 (0)211 - 8929062
theresa.winkels@duesseldorf.de

4. Veranstaltungsort

Messe München

Messegelände | D-81823 München, Deutschland

5. Öffnungszeiten

Montag und Dienstag 9.00–19.00 Uhr
Mittwoch 9.00–16.00 Uhr

6. Beteiligungspreise und weitere Entgelte

Bei Anmeldung bis 15.05.2024 sind für die EXPO REAL folgende Netto-Beteiligungspreise festgesetzt worden:

Teilnahme auf dem Stand Landeshauptstadt Düsseldorf & Partner auf der EXPO REAL 2024

• Premium 40.800– Euro zzgl. 19 % MwSt.
• Medium 26.300,– Euro zzgl. 19 % MwSt.
• Basic 19.100,– Euro zzgl. 19 % MwSt.
• Logo  6.700– Euro zzgl. 19 % MwSt.

ACHTUNG: Zusätzlich berechnen wir Ihnen die Mitausstellergebühr der Messe München weiter.

Mitausstellergebühr
Für Ihre Mitausstelleranmeldung bei der Messe München erhalten Sie nach erfolgter Anmeldung bei uns einen Link von der Messe Düsseldorf zugeschickt. Über diesen Link melden Sie sich als Mitaussteller der Landeshauptstadt Düsseldorf bei der Messe München an.

Mitausstellergebühren, die von der Messe München in Rechnung gestellt werden, werden Ihnen komplett weiter berechnet.

Bitte beachten Sie hier die folgende Staffelung der Messe München:

Anmeldungen bis einschließlich 16.05.2024:
• Mitausstellergebühr pro Unternehmen 795,– Euro

Anmeldungen 17.05.–27.06.2024:
• Mitausstellergebühr pro Unternehmen 975,– Euro

Anmeldungen 28.06.–29.08.2024:
• Mitausstellergebühr pro Unternehmen 1.525,– Euro

7. Zahlungsbedingungen

Die Rechnungen über den Beteiligungsbeitrag erhalten Sie 6 Wochen vor der Veranstaltung. Alle von der Messegesellschaft erstellten Teilnahmerechnungen sind sofort ohne Abzug mit Rechnungsdatum fällig. Rechnungen über sonstige Leistungen oder Lieferungen, die gesondert in Auftrag gegeben werden, sind mit Rechnungsdatum fällig, d. h. in der Regel vor Beginn der Veranstaltung, spätestens jedoch ab Leistungs- und Lieferzeitpunkt. Werden Rechnungen auf Weisung des Ausstellers an einen Dritten gesandt, so bleibt der Aussteller gleichwohl Schuldner. Einzahlungen unter Angabe der Rechnungsnummer und Hinweis auf die jeweilige Veranstaltung erbeten an:

Messe Düsseldorf GmbH
Postfach 10 10 06
40001 Düsseldorf
Deutschland

Auf eines der nachfolgend aufgeführten Bankkonten:

Deutsche Bank AG Düsseldorf
IBAN: DE66 30070010 0164141400
BIC-Code: DEUTDEDDXXX
Swift-Code: DEUTDEDD

Commerzbank AG Düsseldorf
IBAN: DE05 30080000 0211279600
BIC-Code: DRESDEFF300
Swift-Code: DRESDEFF300

Stadtsparkasse Düsseldorf
IBAN: DE94 30050110 0010117950
BIC-Code: DUSSDEDDXXX
Swift-Code: DUSSDEDD

Alle Rechnungen sind 30 Tage nach Fälligkeit und erteilter Rechnung mit 8 % über dem jeweiligen Basiszinssatz zu verzinsen. Die Messegesellschaft kann bei Nichteinhaltung der Zahlungstermine durch den Aussteller (auch wegen der nicht vollständig bezahlten Fläche) die Kündigung hinsichtlich der gesamten zugelassenen Fläche erklären und darüber anderweitig verfügen. Hinsichtlich des Kostenersatzes gilt Nr. 10 der Bedingungen.

Für alle nicht erfüllten Verpflichtungen kann die Messegesellschaft das eingebrachte Standausrüstungs- und Messegut der Aussteller aufgrund des Pfandrechts zurückbehalten. § 562a Satz 2 BGB findet keine Anwendung, sofern nicht bereits ausreichende Sicherheit besteht. Die Messegesellschaft kann, wenn die Bezahlung nicht innerhalb der gesetzten Frist erfolgt, die zurückgehaltenen Gegenstände nach schriftlicher Ankündigung freihändig verkaufen.

Für Beschädigung und/oder Verlust des Pfandgutes haftet die Messegesellschaft nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.

8. Zulassung

Aussteller, die ihren finanziellen Verpflichtungen der Messegesellschaft gegenüber nicht nachgekommen sind oder die gegen die Teilnahmebedingungen, technische Richtlinien oder gesetzliche Bestimmungen verstoßen haben, können von der Teilnahme ausgeschlossen werden.

Die Zulassung als Aussteller auf dem Stand Landeshauptstadt Düsseldorf & Partner wird in Textform bestätigt und ist nur für den darin genannten Aussteller gültig. Mit der Übersendung der Zulassung ist der Ausstellungsvertrag zwischen der Messe Düsseldorf GmbH und dem Aussteller geschlossen.

Die Messe Düsseldorf GmbH ist berechtigt, die erteilte Zulassung zu widerrufen, wenn sie aufgrund falscher Voraussetzungen oder Angaben erteilt wurde oder die Zulassungsvoraussetzungen später entfallen. Ist die Fläche aus nicht von der Messegesellschaft verschuldetem Anlass nicht verfügbar bzw. die Teilnahme auf dem Stand Landeshauptstadt Düsseldorf & Partner nicht möglich, so hat der Aussteller Anspruch auf Rückerstattung des Beteiligungspreises. Ein Anspruch auf Schadenersatz besteht nicht.

Nach erfolgter Mitausstelleranmeldung prüft die Messe München die Zulassungsfähigkeit. Seitens der Messe München können nur Aussteller zugelassen werden, die mindestens einem der in der Nomenklatur aufgeführten Ausstellungsbereichen zuzuordnen sind und deren Angebot mindestens einem der bei diesen Ausstellungsbereichen aufgeführten Nomenklaturpunkten entspricht.

Sehen Sie hierzu bitte: exporeal.net/de/messe/ausstellerverzeichnis/aussteller-branchen/

9. Mitaussteller und Gemeinschaftsstände

Ohne Genehmigung der Messegesellschaft ist es nicht gestattet, einen zugewiesenen Stand oder Teile davon bzw. die Rechte aus einer Partnerschaft auf dem Stand Landeshauptstadt Düsseldorf & Partner gegen Entgelt oder ohne Vergütung an Dritte abzugeben. Für Waren oder Firmen, die nicht in der Zulassung genannt sind, darf auf dem Stand nicht geworben werden.

10. Rücktritt und Nichtteilnahme

Bis zur Zulassung ist der Rücktritt von der Anmeldung möglich. Ein Rücktrittsentgelt entsteht bis zur Zulassung nicht.
Nach der Zulassung wird eine Rücktrittsgebühr in Höhe von 50 % des Partnerschaftsbeitrages fällig.
Mit Rechnungslegung wird eine Rücktrittsgebühr in Höhe von 100 % des Partnerschaftsbeitrages fällig.

11. Ausstellerausweise

Die Ausstellerausweise sind ausschließlich über die Messe München zu beziehen. Die Kosten für die Ausstellerausweise sind vom Aussteller zu tragen.

Erst nach erfolgter Zulassung durch die Messe München erhalten Sie ab Ende Juni 2024 die Zugangsdaten für den Ausstellershop der Messe München, über den Sie Ihre Ausstellerausweise kaufen können. Je nach gebuchtem Partner-Paket stehen Ihnen unterschiedlich viele Ausstellerausweise zum Vorzugspreis der Messe München zu:

  • Premium: 10 Tickets
  • Medium: 6 Tickets
  • Basic: 3 Tickets

Darüber hinaus gebuchte Ausstellerausweise werden Ihnen von der Messe Düsseldorf mit zusätzlich jeweils 250,– Euro pro Ausweis berechnet.

Logopartnern werden pro gebuchtem Ausstelleraus- weis 250,– Euro pro Ausweis zusätzlich berechnet.

12. Katalog

Die bei der Mitausstelleranmeldung vom Aussteller gemach­ten Angaben sind Basis für den Katalogeintrag.
Eine Aufnahme im gedruckten Messeverzeichnis ist nur für Aussteller möglich, die sich bis zum 29. Juni 2023 (23:59 Uhr) bei der Messe München angemeldet und ihren Firmeneintrag bis zum 20. Juli 2023 freigegeben haben.

Mitaussteller, die sich nach dem 27. Juni 2024 anmelden, werden nur noch in den online und mobilen Verzeichnissen der EXPO REAL geführt.

13. Namensschilder

Namensschilder, die Sie und Ihre Kolleginnen und Kollegen als Partner der Stadt Düsseldorf ausweisen werden vor der Veranstaltung produziert.

Bitte beachten Sie, dass das Mittags-Catering an unserer Cateringstation nur den Trägern dieser Namensschilder vorbehalten ist.

14. Schlussbestimmungen

Alle Vereinbarungen, Einzelgenehmigungen und Sonderregelungen bedürfen der schriftlichen Bestätigung durch die Messegesellschaft. Soweit Zulassungsschreiben den Hinweis enthalten, dass sie von der Messegesellschaft mittels EDV erstellt wurden, bedürfen sie keiner weiteren Form (Unterschrift). Ist der Aussteller bereits bei der Messegesellschaft als Kunde für die Veranstaltung registriert und verfügt er über eine persönliche Kennzeichnung bzw. Signatur, so sind die Bestellungen/Angebote auch wirksam, wenn sie elektronisch bei der Messegesell-schaft unter Verwendung des Verfahrens eingehen.

Alle Ansprüche der Aussteller – ausgenommen Haftung wegen Vorsatz – gegen die Messegesellschaft verjähren innerhalb von 6 Monaten. Die Verjährungsfrist beginnt mit dem Ende des Monats, in den der Schlusstag der Messe fällt.

Erfüllungsort und Gerichtsstand für alle gegenseitigen Verpflichtungen ist Düsseldorf, oder der Gerichts- stand ist nach Wahl der Messegesellschaft der Sitz des Ausstellers. Das gilt auch für Klagen aus Scheck oder Wechsel.

Im Falle des Unterliegens des Ausstellers trägt diese unterliegende Partei die Kosten des Verfahrens und der notwendigen Rechtsvertretung.

Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Der deutsche Text ist verbindlich.

Auf dem gesamten Veranstaltungsgelände gelten für alle Teilnehmer und Besucher verpflichtend die Abstands- und Hygienevorschriften der Messe München.

Februar 2024
Messe Düsseldorf GmbH

Kontakt

Landeshauptstadt Düsseldorf
Stephanie Kranen
Burgplatz 1
40200 Düsseldorf

Telefon +49 (0)211 - 8995504